Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Bürgerbegehren / Bürgerentscheide
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Joost, Andreas | 02556 89-35 | ![]() |
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Ein Bürgerentscheid ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Mit ihm können die Bürger in einer Stadt und Gemeinde über Fragen des eigenen Wirkungskreises entscheiden. Alle wahlberechtigten Bürger können in einem Bürgerentscheid nach den Grundsätzen der freien, gleichen und geheimen Wahl über eine zur Abstimmung gestellte Sachfrage entscheiden. Der Bürgerentscheid steht dem Beschluss der gewählten Kommunalvertretung gleich.
Dem Bürgerentscheid vorgeschaltet ist zunächst ein Bürgerbegehren gem. § 26 GO NRW. Nähere Informationen gibt es auf der Seite des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Dem Bürgerentscheid vorgeschaltet ist zunächst ein Bürgerbegehren gem. § 26 GO NRW. Nähere Informationen gibt es auf der Seite des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen.