Bestattung
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Bückers, Petra | 02556 89-23 | ![]() |
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Schaper, Christina | 02556 89-24 | ![]() |
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Die Friedhofssatzung gilt für folgende im Gebiet der Gemeinde Metelen gelegenen und von ihr verwalteten Friedhöfe und Friedhofsteile:
- Alter Friedhof, Ochruper Straße
- Kommunalfriedhof, Nordring
Die Friedhöfe dienen der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner/innen der Gemeinde Metelen waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Die Bestattung anderer Personen bedarf einer Ausnahmegenehmigung der Friedhofsverwaltung.
Die Grabstätten werden unterschieden in:
- Reihengrabstätten
- Wahlgrabstätten
- anonyme Grabstätten
- Urnenreihengrabstätten
- Urnenwahlgrabstätten
- anonyme Urnengrabstätten
- Ehrengrabstätten
Die Ruhe- und Nutzungszeit beträgt bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 25 Jahre, ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 30 Jahre.
Die Grabnutzungszeiten für Erdbestattungen und Aschebeisetzungen sind gleich.
Ein Wiedererwerb an Reihengrabstätten ist nicht möglich. Nach Ablauf der Ruhezeit sind die Reihengräber durch den Nutzungsberechtigten abzuräumen.
Das Nutzungsrecht bei Wahlgrabstätten kann wieder erworben werden. Ein Wiedererwerb ist nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich.
Die Pflege und Unterhaltung der Reihen-/Wahl-/Urnengrabstätten obliegt den Nutzungsberechtigten.
Die Anlage und Pflege der anonymen Gräber erfolgt auf Dauer der Ruhezeit durch die Friedhofsverwaltung.
Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Metelen
jeweils in der zur Zeit geltenden Fassung