Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Verkehrssicherung
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Frahling, Simone | 02556 89-27 | ![]() |
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Straßenfeste oder sonstige Veranstaltungen, die im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden und mit der Sperrung von Straßen oder Straßenteilen verbunden sind, müssen genehmigt werden. Dies gilt sowohl für kleine Feste, von denen nur Wohnstraßen oder Straßen von geringer Verkehrsbedeutung betroffen sind als auch für Großveranstaltungen (z. B. Kirmes, Flohmarkt, Stadtfest) und bewegliche Veranstaltungen (z. B. Festzüge, Märsche, Sportveranstaltungen.
Wenn auf der Veranstaltung alkoholische Getränke angeboten werden sollen, benötigen Sie hierfür zusätzliche eine gaststättenrechtliche Genehmigung in Form der Gestattung.
Wenn auf der Veranstaltung alkoholische Getränke angeboten werden sollen, benötigen Sie hierfür zusätzliche eine gaststättenrechtliche Genehmigung in Form der Gestattung.