Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Untersuchungsberechtigungsscheine
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Schaper, Christina | 02556 89-24 | ![]() |
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Untersuchungsberechtigungsschein
Der Fachbereich 3/Bürgerdienste stellt für Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, Untersuchungsberechtigungsscheine aus.
Maßgeblich für das Alter ist der ärztliche Untersuchungstermin.
Die Untersuchung wird dann bei freier Arztwahl kostenlos durchgeführt.
Benötigte Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
Hinweis:
Der Untersuchungsberechtigungsschein ist persönlich oder von den Personensorge-berechtigten (in der Regel Vater und Mutter) zu beantragen.
Rechtsgrundlagen:
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)