Führerschein-Adressänderungen und EU-Kartenführerscheine
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Jänsch, Rita | 02556 89-25 | ![]() |
![]() |
Schaper, Christina | 02556 89-24 | ![]() |
![]() |
Es wird darauf hingewiesen, dass Bürger/innen, die während eines Auslandsaufenthaltes im Reiseland mit dem Auto oder Motorrad fahren möchte, unbedingt den Führerschein prüfen sollten. Wenn Eintragungen oder das Lichtbild undeutlich geworden ist, muss ein neuer EU-Kartenführerschein be der Gemeinde Metelen beantragt werden. Generell besteht zwar keine Verpflichtung zum Umtausch, allerdings akzeptieren nicht alle EU-Länder den nationalen Führerschein.
Wer den EU-Führerschein im praktischen Scheckkartenformat haben möchte, kann einen Antrag beim Bürgerbüro stellen. Dies muss persönlich erfolgen. Neben der alten Fahrerlaubnis wird ein aktuelles Lichtbild, der Personalausweis/Reisepass und 24,-€ benötigt. Der alte Führerschein wird vorerst wieder ausgehändigt.
Inhaber der Klasse II, die in Kürze das 50. Lebensjahr vollenden, sollten rechtzeitig eine Verlängerung beantragen, da die Klasse II mit Erreichen des 50. Lebensjahres verfällt. Wird die Lkw-Klasse weiterhin benötigt, ist kurzfristig und zusätzlich, zu den bereits genannten Unterlagen, eine ärztliches und ein augenärztliches Gutachten erforderlich. Außerdem erhöht sich die Gebühr auf 42,60 €.
Die weitere Antrags-Bearbeitung erfolgt durch den Kreis Steinfurt, Führerscheinstelle. Nach etwa 3-4 Wochen wird der EU-Kartenführerschein wunschgemäß entweder an den Antragsteller gesandt oder kann beim Kreis Steinfurt getauscht werden.
Das Straßenverkehrsamt des Kreises Steinfurt steht für weitere Fragen (z.B. zum Thema Ausfuhrkennzeichen, Brief-Verlust, Oldtimerkennzeichen) zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Steinfurt.
Die Kfz-Zulassungsstelle des Kreises Steinfurt ist zu erreichen unter:
Telefon: 0 25 51 - 69 20 49
Telefax: 0 25 51 - 69 20 08