KfZ-Abmeldungen/Außerbetriebsetzungen
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Kfz-Abmeldung / Außerbetriebsetzungen
Praktische Bürgernähe bietet der Fachbereich 3/Bürgerdienste der Gemeinde Metelen auch, indem die Mitarbeiter/innen einige Aufgaben für das Straßenverkehrsamt des Kreises Steinfurt für Sie erledigen.
1. Kfz-Abmeldungen/Außerbetriebsetzung
2. Führerscheinumtausch (EU-Kartenführerschein)
Für Kfz-Abmeldungen/Außerbetriebsetzungen ist die Vorlage des Fahrzeugscheines (Zulassungsbescheinigung Teil I), des Fahrzeug-Briefes (Zulassungsbescheinigung Teil II), der Kennzeichen und der Gebühr unbedingt erforderlich.
Die Gebühr für die Abmeldung eines Fahrzeuges beträgt 7,50 €.
Die Information über diese Abmeldung des Fahrzeuges an das zuständige Finanzamt und an die Versicherung erfolgt direkt von der Kfz-Zulassungsstelle des Kreises Steinfurt.
Falls die vorgenannten Unterlagen nicht mehr vollständig vorhanden sind (z.B. der Fahrzeugschein fehlt), kann die Kfz-Abmeldung/Außerbetriebsetzung nur direkt vom Straßenverkehrsamt Steinfurt vorgenommen werden.
Außerdem werden seit dem 01.03.2007 bei der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs Kennzeichen und Fahrzeug voneinander getrennt. Die „Reservierung“ des bisherigen Kennzeichens ist seither nur möglich, wenn die Abmeldung und die Reservierung direkt beim Straßenverkehrsamt erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Bürger/innen, die während eines Auslandsaufenthaltes im Reiseland mit dem Auto oder Motorrad fahren möchte, unbedingt den Führerschein prüfen sollten. Wenn Eintragungen oder das Lichtbild undeutlich geworden ist, muss ein neuer EU-Kartenführerschein bei der Gemeinde Metelen beantragt werden. Generell besteht zwar keine Verpflichtung zum Umtausch, allerdings akzeptieren nicht alle EU-Länder den nationalen Führerschein.
Wer den EU-Führerschein im praktischen Scheckkartenformat haben möchte, kann einen Antrag beim Bürgerbüro stellen. Dies muss persönlich erfolgen. Neben der alten Fahrerlaubnis wird ein aktuelles Lichtbild, der Personalausweis/Reisepass und 24,-€ benötigt. Der alte Führerschein wird wieder ausgehändigt.
Inhaber der Klasse II, die in Kürze das 50. Lebensjahr vollenden, sollten rechtzeitig eine Verlängerung beantragen, da die Klasse II mit Erreichen des 50. Lebensjahres verfällt. Wird die Lkw-Klasse weiterhin benötigt, ist kurzfristig und zusätzlich, zu den bereits genannten Unterlagen, eine ärztliches und ein augenärztliches Gutachten erforderlich. Außerdem erhöht sich die Gebühr auf 42,60 €.
Die weitere Antrags-Bearbeitung erfolgt durch den Kreis Steinfurt, Führerscheinstelle. Nach etwa 3-4 Wochen wird der EU-Kartenführerschein wunschgemäß entweder an den Antragsteller gesandt oder kann beim Kreis Steinfurt getauscht werden.
Das Straßenverkehrsamt des Kreises Steinfurt steht für weitere Fragen (z.B. zum Thema Ausfuhrkennzeichen, Brief-Verlust, Oldtimerkennzeichen) zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Steinfurt.
Die Kfz-Zulassungsstelle des Kreises Steinfurt ist zu erreichen unter:
Telefon: 0 25 51 - 69 20 49
Telefax: 0 25 51 - 69 20 08