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24.04.2018

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Fischereischeine

Details
Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Schaper, Christina 02556 89-24 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frahling, Simone 02556 89-27 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Ausstellung / Verlängerung von Fischereischeinen

 


Jugendfischereischein

 

Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden, es sei denn, sie haben die Fischereiprüfung abgelegt und das vierzehnte Lebensjahr vollendet.

 

Falls spätestens nach Vollendung des 16. Lebensjahres kein Prüfungsnachweis vorgelegt wird, besteht für diese Person keine Möglichkeit mehr zur weiteren Ausstellung eines Fischereischeines.

 

Der Jugendfischereischein darf nur als Jahresfischereischein ausgestellt bzw. verlängert werden. Als „Jahr“ gilt das Kalenderjahr – also bis 31.12., und zwar unabhängig vom Tag der Ausstellung.
Er berechtigt allerdings nur die Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines.

 

Für den Jugendfischereischein ist eine Gebühr von 8,- € zu entrichten (4,- € Verwaltungsgebühr + 4,- € Fischereiabgabe). Außerdem wird ein Passbild und der Personalausweis/Kinderausweis des Antragstellers benötigt.

 

Wenn die Fischereiprüfung nachgewiesen wird, kann ab dem 14. Lebensjahr ein Jahres- oder Fünf-Jahres-Fischereischein ausgestellt werden!

 

Jahres- bzw. Fünfjahres-Fischereischein

 

Hier ist grundsätzlich der Nachweis über die Ablegung der Fischereiprüfung nachzuweisen. Außerdem wird ein Passbild und der Personalausweis/Reisepass des Antragstellers benötigt. Auch beim Jahres- bzw. Fünfjahres-Fischereischein gilt die Regel, dass das Jahr als Kalenderjahr angerechnet wird (bis 31.12.), unabhängig vom Tag der Ausstellung.

 

Die Gebühr für einen Jahresfischereischein beträgt sowohl für die Erstausstellung, als auch für die Verlängerung jeweils 16,- € (8,- € Verwaltungsgebühr + 8,- € Fischereiabgabe).

 

Die Gebühr für einen Fünfjahres-Fischereischein beträgt sowohl für die Erstausstellung, als auch für die Verlängerung 48,- € (24,- € Verwaltungsgebühr + 24,- € Fischereiabgabe).




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