Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Schülerbeförderung
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Schülerbeförderung
Fahrkosten entstehen nach der Schülerfahrkostenverordnung in der Regel, wenn der einfache Schulweg mehr als 2 km (Grundschulen) bzw. 3,5 km (Hauptschule) beträgt. Dabei ist zu beachten, dass der Schulträger die wirtschaftlichste Art der Schülerbeförderung festlegt. Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist grundsätzlich die wirtschaftlichste Beförderung; sie hat somit Vorrang vor anderen Beförderungsarten.
In allen Fällen werden Schülerbeförderungskosten nur in der Höhe übernommen, wie sie zur nächstgelegenen Schule anfallen würden.
Die Fahrpläne der öffentlichen Linie 800 (Metelen-Ochtrup) u. a. sind unter www.veelker.de veröffentlicht.