Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Korruptionsprävention
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Korruption verursacht erhebliche volkswirtschaftliche Schäden und behindert einen fairen Wettbewerb. Sie untergräbt das Vertrauen in die Integrität und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung.
Ein demokratischer Rechtsstaat kann Korruption nicht hinnehmen. Gerade in der öffentlichen Verwaltung muss alles getan werden, um korruptes Verhalten zu unterbinden bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen.
Ein demokratischer Rechtsstaat kann Korruption nicht hinnehmen. Gerade in der öffentlichen Verwaltung muss alles getan werden, um korruptes Verhalten zu unterbinden bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen.
Am 1. März 2005 ist in Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters (Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG) in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die Verbindlichkeit eines Korruptionsregisters für den öffentlichen Bereich, sieht Transparenzvorschriften für den Bereich der Mandatsträgerinnen und -träger vor und verpflichtet öffentliche Stellen, in korruptionsgefährdeten Bereichen Vorbeugemaßnahmen zu treffen.
Weiterführende Informationen zur Korruptionsprävention können der Homepage des Ministerium für Inneres und Kommunales NRW entnommen werden.