Der Rat der Gemeinde Metelen wurde bei der Kommunalwahl NRW am 13. September 2020 von den Bürgerinnen und Bürgern neu gewählt. Die Wahlperiode des Rates begann am 1. November 2020 und endet am 31. Oktober 2025. Der Rat der Gemeinde ist die Vertretung der Bürgerschaft und besteht aus 20 Ratsmitgliedern. Auf die CDU entfallen dabei 8 Ratssitze, 5 Sitze auf die SPD, 4 auf Bündnis 90/Die Grünen und 3 Sitze auf die UWG.
Bürgermeister der Gemeinde Metelen ist seit dem 23. Juni 2014 Gregor Krabbe. Als Bürgermeister ist er zudem Vorsitzender des Rates, aber kein Ratsmitglied. Er besitzt aber ein Stimmrecht im Rat.
Der Rat der Gemeinde Metelen ist grundsätzlich für alle wichtigen Entscheidungen der Gemeinde zuständig. Der Rat entscheidet z. B. über den Erlass von Satzungen wie der Grund- und Gewerbesteuersatzung, er wählt Ausschüsse und trifft alle Entscheidungen zu Bebauungsplänen oder zum Flächennutzungsplan.
Darüberhinaus ist der Gemeinderat berechtigt, verschiedene Entscheidungen auf seine Ausschüsse oder den Bürgermeister zu übertragen.
Die Sitzungstermine des Rates und seiner Ausschüsse finden Sie auf diesen Seiten. Die Sitzungen des Rates und auch der Ausschüsse finden in der Regel im Sitzungssaal des Alten Amtshauses, Sendplatz 20 (neben dem Rathaus) statt. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Im Rahmen der Einwohnerfragestunde haben alle Einwohner(innen) die Möglichkeit, eine Anfrage an den Bürgermeister zu richten.
Altes Amtshaus MetelenDer neu gewählte Rat der Gemeinde Metelen trat am 2. November 2020 zur konstituierenden Sitzung zusammen. In dieser Sitzung wurde Bürgermeister Krabbe vom Altersvorsitzenden Wolfgang Ransmann vereidigt und in sein Amt als Bürgermeister eingeführt. Neben der Amtseinführung des Bürgermeisters wurden auch die Mitglieder des Rates zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet und in ihr Amt eingeführt. Zudem wählte der Rat in seiner konstituierenden Sitzung mit Wolfgang Ransmann und Reinhard Brüning zwei ehrenamtliche Stellvertreter(innen) des Bürgermeisters.