Infos zum Impfzentrum im Kreis Steinfurt
Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung:
Aufgrund eines technischen Fehlers konnten die Zweittermine für die Corona-Impfung nicht immer direkt mit dem Ersttermin gebucht werden. Wenn Sie von diesem Umstand betroffen sind und einen Ersttermin erhalten haben, aber keinen Zweittermin:
Bitte nehmen Sie den Ersttermin wahr! Sie erhalten Ihren Zweittermin in diesem Fall von der KVWL bei Ihrem Ersttermin im Impfzentrum. Sie müssen nicht selbst aktiv werden. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Aktuelle Nachricht des Kreises Steinfurt zur Impf-Information für 80jährige:
Verzug bei der Zustellung der Briefe - Termine können trotzdem ab Montag (25.01.) gebucht werden!
Ganz wichtig für die impfberechtigten Menschen ab 80 Jahre: Die Termine für die Impfung gegen das Corona-Virus können auch ohne Brief ab Montag, 25. Januar, 8 Uhr, gebucht werden:
Terminvereinbarungen für Impfungen sind telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer
(0800) 116 117 02
oder online unter
möglich.
Ab dem 8. Februar 2021 wird das Impfzentrum des Kreises Steinfurt am Flughafen Münster-Osnabrück in Greven in Betrieb genommen. Personen, die 80 Jahre und älter sind, können sich dort gegen das Coronavirus impfen lassen. Das Impfzentrum befindet sich im Terminal 1 des Flughafens Münster-Osnabrück, Airportallee 1, Greven. Für Besucherinnen und Besucher des Impfzentrums ist das Parken kostenlos.
In der Gemeinde Metelen leben über 400 Bürgerinnen und Bürger, die dieser Altersgruppe angehören. Seniorinnen und Senioren in stationären Pflegeeinrichtungen haben bereits über die entsprechenden Einrichtungen Impfangebote erhalten oder werden diese in Kürze bekommen. Die Nutzung des Impfzentrums ist daher für den Personenkreis vorgesehen, der außerhalb von stationären Einrichtungen lebt.
Die Fahrt zum Impftermin hat jede/r Patient/in zunächst eigenverantwortlich zu regeln, da es sich bei der Impfaktion um eine medizinische Leistung handelt, die wie z.B. der Facharztbesuch, üblicherweise auch selbst organisiert werden muss.
Es bietet sich daher an, dass eine Person aus dem näheren Umfeld (z. B. Verwandte oder Nachbarn) als Fahrer/in und Begleitperson den Impftermin beigleitet.
Sollte es Ihr gesundheitlicher Zustand jedoch nicht zulassen, dass Sie weder selbst noch mithilfe von Verwandten bzw. Freunden/Nachbarn zum Impfzentrum fahren können, klären Sie bitte mit Ihrem Hausarzt, ob dieser Ihnen einen Transport verordnen kann, der über Ihre Krankenversicherung abgerechnet wird.
Falls weitere Fragen auftauchen oder Sie absolut keine Möglichkeit haben, auf die Hilfe von Verwandten oder Nachbarn zurückgreifen zu können, steht Ihnen die "Corona-Service-Hotline" der Gemeinde Metelen unter der Telefonnummer
8 99 00
zur Verfügung, um bei der Vermittlung einer Fahrmöglichkeit behilflich zu sein. Die genannte Rufnummer ist zu nachfolgenden Sprechzeiten erreichbar:
- montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr,
- montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
- donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Wichtige Hinweise:
- Der Anruf bei der "Corona-Service-Holtine" in der Verwaltung sollte erst dann erfolgen, wenn bereits ein Impftermin feststeht.
- Die Kapazitäten der Impfzentren sind abhängig von den zur Verfügung stehenden Impfmengen. Der aktuell verwendete Impfstoff der Firma Biontech/Pfizer ist in seiner Handhabung/Lagerung anspruchsvoll – daher ist auch keine Imfpung in den Hausarztpraxen möglich. Das bedeutet, dass Personen, die kein Impfzentrum aufsuchen und stattdessen lieber zuhause oder beim Hausarzt geimpft werden möchten, sich gedulden müssen, bis geeignete Impfstoffe zur Verüfgung stehen, die auch über das Hausarztsystem genutzt werden können.
Für den Impftermin sind folgende Unterlagen mitzunehmen:
- Terminbestätigung
- Impfpass (falls vorhanden)
- Elektronische Gesundheitskarte / Krankenversicherungskarte
- Medizinische Unterlagen (zum Beispiel Herzpass, Diabetikerausweis oder Medikamentenliste – falls vorhanden)
- Nachweis für die priorisierte Berechtigung zur Impfung
- Altersnachweis: Personalausweis oder anderer Lichtbildausweis
- Für Bewohner von Pflege und anderen Einrichtungen legen die Einrichtungen bzw. Unternehmen eine Bescheinigung vor
- Bei chronischen Erkrankungen: ärztliches Zeugnis
- Kontaktpersonen benötigen eine entsprechende Bestätigung der betreuten Person
- Wichtige Unterlagen für die Impfung, die nach Möglichkeit bereits zuhause ausgefüllt und ausgedruckt werden sollen: