Hundesteuer
Anmeldung von Hunden:
Wenn Sie der Halter eines Hundes sind, müssen Sie dies bei Ihrer Gemeinde anmelden und Hundesteuer zahlen. Anmeldeformulare und Abmeldeformulare gibt es im Fachbereich 2/Finanzdienste (Zimmer 2.10) des Rathauses. Hier wird auch die Hundesteuermarke ausgehändigt. Durch sie ist eine einfache Identifizierung des Hundes möglich ist, vor allem, falls er einmal „verloren gehen sollte“ kann er somit ohne großen Aufwand an den Besitzer zurückvermittelt werden.
Bezahlen müssen Sie bei der Anmeldung des Hundes noch nichts. Den Steuerbescheid erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt.
In einigen Fällen können Hundehalter von der Hundesteuer befreit werden oder eine Ermäßigung beanspruchen. Auch hierfür ist eine formelle Antragstellung erforderlich. Fragen hierzu beantwortet gerne Thomas Krabbe (Tel: 02556/89-47) bei der Gemeinde Metelen.
Bei Verlust der Hundesteuermarke wenden Sie sich bitte an Herrn Krabbe (Zimmer 2.10) des Rathauses. Dort erhalten Sie gegen eine Gebühr von 3,50 Euro und der Abgabe einer kurzen Erklärung eine neue Hundesteuermarke.
Verlegen Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder besitzen Sie keinen Hund mehr, müssen Sie Ihren Hund bei der bisherigen Gemeinde abmelden.
KommunalabgabengesetzHundesteuersatzung der Gemeinde Metelen
Wenn Sie der Halter eines Hundes sind, müssen Sie dies bei Ihrer Gemeinde anmelden und Hundesteuer zahlen. Anmeldeformulare und Abmeldeformulare gibt es im Fachbereich 2/Finanzdienste (Zimmer 2.10) des Rathauses. Hier wird auch die Hundesteuermarke ausgehändigt. Durch sie ist eine einfache Identifizierung des Hundes möglich ist, vor allem, falls er einmal „verloren gehen sollte“ kann er somit ohne großen Aufwand an den Besitzer zurückvermittelt werden.
Bezahlen müssen Sie bei der Anmeldung des Hundes noch nichts. Den Steuerbescheid erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt.
In einigen Fällen können Hundehalter von der Hundesteuer befreit werden oder eine Ermäßigung beanspruchen. Auch hierfür ist eine formelle Antragstellung erforderlich. Fragen hierzu beantwortet gerne Thomas Krabbe (Tel: 02556/89-47) bei der Gemeinde Metelen.
Erforderliche Unterlagen:- Personalausweis des Hundehalters- Impfpass des Hundes oder - Rassenachweis (kann wegen der Höhe der Hundesteuer wichtig sein)- Name und Anschrift des Vorbesitzers
Verlust der Hundesteuermarke:
Bei Verlust der Hundesteuermarke wenden Sie sich bitte an Herrn Krabbe (Zimmer 2.10) des Rathauses. Dort erhalten Sie gegen eine Gebühr von 3,50 Euro und der Abgabe einer kurzen Erklärung eine neue Hundesteuermarke.
Erforderliche Unterlagen:- Personalausweis des Hundehalters
Abmeldung von Hunden:
Verlegen Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder besitzen Sie keinen Hund mehr, müssen Sie Ihren Hund bei der bisherigen Gemeinde abmelden.
Erforderliche Unterlagen:- Personalausweis des Hundehalters- Hundesteuermarke- Quittung/Bestätigung des Tierarztes
Rechtsgrundlagen:
KommunalabgabengesetzHundesteuersatzung der Gemeinde Metelen