Der Flächennutzungsplan stellt für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar. Er soll spätestens 15 Jahre nach seiner erstmaligen oder erneuten Aufstellung überprüft und, soweit erforderlich, geändert, ergänzt oder neu aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplan muss sich an den übergeordneten Regionalplan anpassen.
Der Flächennutzungsplan bindet vor allem die Gemeinde bei ihrer verbindlichen Bauleitplanung, also bei rechtsverbindlichen Bebauungsplänen und Vorhaben- und Erschließungsplänen. Der Flächennutzungsplan hat keine unmittelbare Rechtswirkung auf konkrete Bauvorhaben. Der Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Metelen wurde vom Rat der Gemeinde Metelen am 3. April 2006 aufgestellt. Die Bezirksregierung Münster hat die Neuaufstellung gemäß § 6 BauGB am 30. Juni 2006 genehmigt.
Einsicht in den Flächennutzungsplan Metelen erhalten Sie beim Click auf das nachfolgende Logo: