Nicht jeder, der einen Führerschein hat, darf auch einen Bürgerbus steuern.
Der Gesetzgeber stellt hier besondere Anforderungen:
Grundsätzlich muss der Fahrer mindestens 21 Jahre alt sein, einen Führerschein der Klasse B (früher Klasse III) besitzen und über mindestens zwei Jahre Fahrpraxis verfügen. Die bisherige Fahrerlaubnis muss dabei auf die neuen EU-Klassen umgestellt werden. Die Kosten hierfür trägt der Bürgerbusverein.
Fahrgastbeförderungsschein (Bürgerbus):
Gültigkeit: Personen unter 60 Jahre 5 Jahre, Personen über 60 Jahre 5 Jahre, allerdings mit der Einschränkung, dass eine jährliche Untersuchung durchgeführt werden muss
Grundlage: ärztliche- und augenärztliche UntersuchungZeitaufwand für die Untersuchung 30 min. bis 45 min.
Diese ärztliche Untersuchung besteht aus dem Nachweis der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit. Die Untersuchung dieser Leistungsfähigkeit ist durch einen Arbeits- bzw. Betriebsmediziner durchzuführen.
Alle Kosten für die Erteilung der Fahrerlaubnis für den Bürgerbus trägt der Bürgerbusverein Metelen.
Abschließend erfolgt eine Einweisung in das Fahrzeug, den Fahrplan und die Linie durch den Fahrdienstleiter des Bürgerbusvereins Metelen und zusätzlich durch die Firma Veelker als Betriebsführer.