Steuern & Gebühren

Als Gebühren werden allgemein Einnahmen bezeichnet, die von den Zahlungspflichtigen für unmittelbar von ihnen veranlasste öffentliche Leistungen oder für Benutzung von öffentlichen Einrichtungen erhoben werden. Die wichtigsten Steuereinnahmen der Gemeinde Metelen sind die Grundsteuer und die Gewerbesteuer. Darüber hinaus werden Hundesteuer und auch Vergnügungssteuer erhoben. Leistungen für die Inanspruchnahme der Müllabfuhr, des Anschlusses an das öffentliche Kanalnetz sowie von öffentlichen Einrichtungen fallen allgemein unter die Begrifflichkeit der Gebühren.
Eine Übersicht über die wichtigsten Steuer- und Gebührensätze in der Gemeinde Metelen enthält nachfolgende Tabelle:
Bezeichnung: | Bemerkung: | Höhe der Steuer/der Gebühr: |
Grundsteuer A | 231 v.H. | |
Grundsteuer B | 495 v.H. | |
Gewerbesteuer | 442 v.H. | |
Hundesteuer | ein Hund: | 48,00 € |
zwei Hunde: | 60,00 € je Hund | |
drei und mehr Hunde: | 72,00 € je Hund | |
Müllabfuhrgebühren | Restmüll: | 80 ltr.-Gefäß: 109,00 € 120 ltr.-Gefäß: 127,00 € 240 ltr.-Gefäß: 181,00 € 1.100 ltr.-Gefäß: 568,00 € |
Biomüll: | 80 ltr.-Gefäß: 24,00 € (tlws. Befreiung) 80 ltr.-Gefäß: 32,00 € 120 ltr.-Gefäß: 48,00 € 240 ltr.-Gefäß: 96,00 € | |
Kanalbenutzungsgebühren | Schmutzwassergebühr: |
Grundgebühr: Verbrauchsgebühr je m³: 2,10 € |
Niederschlagswassergebühr: |
Grundgebühr:
Verbrauchsgebühr: | |
Wasser- und | WaBo-Verband "Vechte/Gauxbach" |
für Flächen innerhalb, die im Zusammenhang |
WaBo-Verband "Horner Bach" |
für landwirtschaftliche Flächen: 26,62 € / ha | |
WaBo-Verband "Goorbach" |
für landwirtschaftliche Flächen: 20,23 € / ha |