Haushalt 2019
In Artikel 28 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes ist die kommunale Selbstverwaltungsgarantie verankert. Der Kerngegenstand des kommunalen Haushaltswesens ist das Erfüllen von Aufgaben. Diese Aufgaben leiten sich von der Selbstverwaltungsgarantie ab. Zu den elementaren Rechten der Selbstverwaltungsgarantie für die Gemeinden zählen die kommunale Finanzhoheit und die Abgabenhoheit.
Im Gegensatz zum Bund und den meisten Ländern werden die Haushaltspläne nicht nach kameralen, sondern nach doppischen Regeln (NKF-Haushalt) aufgestellt. Der kommunale Haushaltsplan gliedert sich in der Doppik in den Ergebnis- und den Finanzplan. Diese sind ihrerseits in einzelne Teilergebnis- bzw. Teilfinanzpläne unterteilt. Dem Haushaltsplan ist ein Stellenplan und ggf. ein Haushaltssicherungskonzept beizufügen.
Im Gegensatz zum Bund und den meisten Ländern werden die Haushaltspläne nicht nach kameralen, sondern nach doppischen Regeln (NKF-Haushalt) aufgestellt. Der kommunale Haushaltsplan gliedert sich in der Doppik in den Ergebnis- und den Finanzplan. Diese sind ihrerseits in einzelne Teilergebnis- bzw. Teilfinanzpläne unterteilt. Dem Haushaltsplan ist ein Stellenplan und ggf. ein Haushaltssicherungskonzept beizufügen.
Den NKF-Haushaltsplan 2019 der Gemeinde Metelen erhalten Sie beim Click auf den nachfolgenden Link: