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Kartenanwendung
Bebauungspläne
Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines bestimmten, räumlich abgegrenzten Gebietes innerhalb der Gemeinde. Ein Bebauungsplan ist aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist; es besteht aber kein Anspruch auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Bei der Bebauungsplanaufstellung sind die vielfältigen öffentlichen Belange und die privaten Belange von z. B. Grundstückseigentümern gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Der Bebauungsplan wird vom Rat der Gemeinde Metelen als Satzung beschlossen und ist nach Inkrafttreten durch ortsübliche Bekanntmachung allgemein rechtsverbindlich.
Die Bebauungspläne werden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
An dieser Stelle werden die bereits digitalisierten Bebauungspläne der Gemeinde Metelen gem. § 10 a Abs. 2 BauGB dauerhaft zur Einsichtnahme bereit gestellt: