Wahlprüfungsausschuss gibt "grünes Licht" für die Gültigkeit der Kommunalwahlen 2020
Der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Metelen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23. November feststellt, dass bis zum Ende der Frist am 29. Oktober 2020 keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der am 13. September stattgefundenden Kommunalwahlen erhoben wurden.
Der Rat der Gemeinde Metelen kann nunmehr in seiner Sitzung am 21. Dezember 2020 die Gültigkeit der Wahl gem. § 40 KWahlG beschließen.