Gleichstellungspolitik ist keine "Kann-Leistung", sondern ein gesetzlicher Auftrag.
Im Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (§ 3 Abs. 2 ) ist die Verwirklichung des Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsgebotes von Frauen und Männern verankert. Abgeleitet aus diesem Verfassungsprinzip hat der Landtag NW mit dem Landesgleichstellungsgesetz eine gesetzliche Grundlage zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Nordrhein-Westfalen geschaffen. Außerdem enthält die Gemeindeordnung NW ergänzende Gleichstellungsbestimmungen. Weitergehende Informationen gibt es auch auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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